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   BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99   

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https://dejure.org/2001,24387
BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99 (https://dejure.org/2001,24387)
BPatG, Entscheidung vom 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99 (https://dejure.org/2001,24387)
BPatG, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 32 W (pat) 227/99 (https://dejure.org/2001,24387)
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  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99
    Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Zustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt worden ist, daß die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH NJW 1996, 1900).
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZB 31/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

    Auszug aus BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99
    Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit eines Verschuldens nicht ausgeräumt ist (vgl BGH NJW 1996, 319; 1997, 327; NJW-RR 1997, 1 153).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99
    Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit eines Verschuldens nicht ausgeräumt ist (vgl BGH NJW 1996, 319; 1997, 327; NJW-RR 1997, 1 153).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 UF 16/95

    Wurde der Auskunftsanspruch lediglich unbestimmt tituliert, so kann der

    Auszug aus BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99
    Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit eines Verschuldens nicht ausgeräumt ist (vgl BGH NJW 1996, 319; 1997, 327; NJW-RR 1997, 1 153).
  • AG Wilhelmshaven, 20.06.1995 - 13 C 231/95

    Abweisung einer Klage; Umfang einer Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 227/99
    Diese Sorgfaltspflicht hat der Verfahrensbevollmächtigte der Anmelderin verletzt, als er am 22. September 1998 das Empfangsbekenntnis unterzeichnete, ohne zuvor die Notierung der Rechtsmittelfrist sichergestellt zu haben (vgl BGH NJW 1996, 1901).
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